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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir setzen alles daran, unbürokratisch und pragmatisch auf Ihre Wünsche einzugehen. Ganz ohne „Kleingedrucktes“ geht es allerdings auch bei uns nicht.

Im Folgenden finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Denn schließlich müssen Sie wissen, welche Spielregeln für unsere Geschäftsverbindung gelten sollen, bevor Sie uns einen Suchauftrag, einen Verkaufs- oder Vermietungsauftrag erteilen:

1. Hinsichtlich der angebotenen Immobilie ist die Sparkasse Immobilien Bremen GmbH – nachstehend „Gesellschaft“ genannt – auf die Auskünfte des Verkäufers, Bauherren, Bauträgers und der Behörden angewiesen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Angaben kann keine Haftung übernommen werden. Darüber hinaus kann die Gesellschaft für die Objekte keine Gewähr übernehmen und für die Bonität der Eigentümer/lnteressenten nicht haften.

2. Der Kunde ist verpflichtet, alle im Rahmen dieses Maklervertrages erhaltenden Informationen vertraulich zu behandeln und insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verschwiegenheitspflicht und schließt daraufhin der von ihm informierte Dritte einen Vertrag über die von der Gesellschaft nachgewiesene Immobilie, so schuldet der Kunde die Provision, als ob er diesen Vertrag selbst abgeschlossen hätte. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Nachweis erbringt, dass kein oder lediglich ein geringerer Schaden entstanden ist.

3. Ist dem Kunden eine von der Gesellschaft angebotene Immobilie bereits bekannt, so hat er der Gesellschaft unverzüglich auf die bestehende Vorkenntnis hinzuweisen. Geschieht dies nicht, so hat der Kunde der Gesellschaft im Wege des Schadenersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die diesem dadurch entstanden sind, dass der Kunde ihn nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.

4. Angebote der Gesellschaft sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf bzw. Vermietung bleiben vorbehalten.

5. Die teilweise Unwirksamkeit vertraglicher Bestimmungen oder Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Bedingungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nah kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

6. Soweit das Gesetz zur Regelung der Wohnvermittlung (WoVermG) einschlägig ist und dieses abweichende Regelungen enthält, gelten dessen Regelungen vorrangig.